Der Verein
Am 5. Januar 1950, fünf Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges wurde der Heimatverein Goldene Mark (Untereichsfeld) e.V. gegründet. Er konnte die heimatkundliche Arbeit wieder aufnehmen, die schon im 19. Jahrhundert durch Johann Wolf geprägt war, die der Katholische Lehrerverein der Diözese Hildesheim, Zweigverein Untereichsfeld e.V. weiterführte und die der Heimatkundliche Verein Untereichsfeld e.V. seit dem 17. Februar 1906 fortsetzte.
Die Folgen des Zweiten Weltkrieges hatten das Eichsfeld hart getroffen. An eine gemeinsame Wiederaufnahme der heimatkundlichen Arbeit, wie sie vor dem Krieg praktiziert wurde, war nicht zu denken. Die Grenze zwischen Ost und West trennte auf Dauer und immer stärker die Menschen beiderseits der Demarkationslinie. Heimatforschung und Heimatpflege fanden mehr oder weniger auf privater Ebene statt, bis 1949 Bestrebungen bekannt wurden, die die Gründung des Heimatvereins Goldene Mark (Untereichsfeld) e.V. zum Ziel hatten. Die Mitglieder stellen und stellten sich der Aufgabe, „in umfassender Weise die Heimatgeschichte, den geologischen Aufbau, das Werden und den Wandel der Landschaft und der Menschen, die Mundart und das Volkstum zu erforschen, wissenschaftliche Arbeiten, die sich mit der Urgeschichte, Geschichte, Erdgeschichte, Erdkunde, Naturkunde, Mundart und dem Volkstum der Goldenen Mark befassen, durch Beschaffen von Unterlagen zu unterstützen und das heimatgebundene Schrifttum zu beeinflussen und durch nachhaltige Werbung zu fördern.“¹
Neugründung nach dem Zweiten Weltkrieg
Am 5. Januar 1950 fand die Gründungsversammlung statt, in der Hauptlehrer Bernhard Otto zum ersten Vorsitzenden gewählt wurde. Zu den Männern der ersten Stunde gehörten der Landrat des Kreises Duderstadt, Karl Diedrich, der Oberkreisdirektor Dr. Matthias Gleitze, Richard Ohlmer, Karl Mecke und Theodor Keseling. Die erste Satzung konnte am 10. Februar 1954 während der Jahreshauptversammlung verabschiedet und dem Amtsgericht Duderstadt zur Eintragung ins Vereinsregister übergeben werden. Neben dem ersten Vorsitzenden, Bernhard Otto, bekleidete Dr. Franz Boegehold das Amt des zweiten Vorsitzenden.
Die Initiatoren des neuen Heimatvereins beabsichtigten, die Arbeit des Vorgängervereins fortzusetzen und das bei der Namensgebung zu berücksichtigen. Da aber Teile des Untereichsfeldes östlich der Demarkationslinie lagen, wählten sie mit dem Landschaftsnamen „Goldene Mark“ eine Bezeichnung für ihr Untersuchungsgebiet. Der Zusatz „Untereichsfeld“ symbolisiert den regionalen Schwerpunkt der Vereinstätigkeit und bewahrt den geographischen Namen „Eichsfeld“ als ganzheitlichen Heimatnamen.
Die Mitglieder des Heimatvereins Goldene Mark (Untereichsfeld) e.V. nahmen ihre Arbeit auf. Sie warben Mitglieder und kompetente Mitarbeiter an. Sie machten den Verein in den Dörfern des Untereichsfeldes bekannt und planten die Herausgabe der Monatsjournals „Zeitschrift für die Heimatarbeit im Untereichsfeld“, die schließlich von 1950 bis 1991 in 42 Jahrgängen, 123 Ausgaben und über 160 Heften herausgegeben wurde.
Heimatpflege, Heimatforschung und Fremdenverkehrswerbung
Einen Teil seiner Aufgaben sah der Heimatverein auch in der Fremdenverkehrswerbung, die allerdings nicht in die Satzung aufgenommen wurde. Wettbewerbe, die der Landkreis Duderstadt auf Initiative des Vereins ausschrieb, waren „Das schöne Dorf“ und „Die gepflegte Gastronomie“. Zu einem tragenden Bereich der Vereinsarbeit ist die Fremdenverkehrswerbung allerdings nicht geworden.
Heimatpflege und Heimatforschung sind und waren die vorrangigen Aufgabenbereiche. Im Verlauf der vergangenen Jahrzehnte entwickelten sich eine Vielzahl von Aktivitäten. Aufbau und Pflege der vereinseigenen Bücherei, Wiedereinrichtung des Heimatmuseums nach dem Zweiten. Weltkrieg, Pflege der Verbindung zwischen Verein und dem Stadtarchiv Duderstadt, das die Nachlässe verschiedener Heimatforscher verwaltet, Gestaltung von Heimattagen und Heimatabenden, Mitwirkung bei der Verleihung von Auszeichnungen an besonders verdiente Personen der Heimatarbeit, thematische Stadtführungen, regionale und überregionale Exkursionen, Vortragsabende und das Zusammenwirken mit anderen Heimatvereinen sind nur einige Veranstaltungen aus der erfolgreichen Vereinsarbeit. So konnte in Verbindung mit dem Heimatverein „Dr. Hermann Iseke“ Holungen 1956 und 1990 das Kreuz auf dem Sonnenstein erneuert werden.
Neue Kontakte nach der Wiedervereinigung
Mit der Grenzöffnung 1989 und der 1990 folgenden Wiedervereinigung eröffneten sich alte und neue Kontakte zu den Heimatfreunden im thüringischen Eichsfeld, die schließlich dazu führten, dass die Zeitschriften „Die Goldene Mark“ des Heimatvereins Goldene Mark (Untereichsfeld) e. V. und die „Eichsfelder Heimathefte“ aus Worbis zugunsten des Eichsfeld-Jahrbuchs eingestellt wurden. Die Anregung zur Umstellung kam vom Heimatverein Goldene Mark (Untereichsfeld). Seit 1993 wird das Eichsfeld-Jahrbuch vom Verein für Eichsfeldische Heimatkunde e.V. in Heilbad Heiligenstadt und vom Heimatverein Goldene Mark (Untereichsfeld) e. V. in Duderstadt gemeinsam herausgegeben; inzwischen liegen 32 Jahrgänge vor (Stand 2024).²
Auch in Zukunft wird der Heimatverein Goldene Mark (Untereichsfeld) e. V. sehr umfassend die heimatkundliche Arbeit im Untereichsfeld vertreten und im wiedervereinten Gesamteichsfeld einbringen.
Die Vielzahl der Veranstaltungen, die Herausgabe der Publikationen und die Pflege der Kontakte zu den verschiedensten Institutionen und Personen erfordern und erforderten eine sachgerechte und zielgerichtete Vorstands- und Vereinsarbeit. Mit den ersten Vorsitzenden, Bernhard Otto, 31 Jahre im Amt, und Helmut Bömeke, ebenfalls 31 Jahre im Amt, haben Persönlichkeiten den Heimatverein geführt, die sich durch ihre nicht immer leichte und mit großem Engagement geleistete ehrenamtliche Arbeit für unsere Eichsfelder Heimat verdient gemacht haben.
Wegen seiner besonderen Verdienste um den Heimatverein Goldene Mark (Untereichsfeld) e.V. wurde Helmut Bömeke von der Jahreshauptversammlung 2012 zum Ehrenmitglied des Heimatvereins gewählt, es folgte die Ernennung Helmut Meckes zum Ehrenmitglied bei der Jahrfeshauptversammlung 2021.
Seit dem 23. April 2012 ist Minister a. D., Vorsitzender des Heimat- und Verkehrsverbandes Eichsfeld, Gerold Wucherpfennig, als Vorsitzender des Heimatvereins Goldene Mark (Untereichsfeld) e. V. tätig.
Anmerkungen:
1) Auszug aus der Satzung, mitgeteilt von Helmut Bömeke, Über die „Goldene Mark“, in: Niedersachsen. Zeitschrift für Heimat und Kultur, 84. Jg., Heft 5/1984, S. 224 f.
2) Vgl. Pischke, Gudrun: 50 Jahre Heimatverein Goldene Mark (Untereichsfeld) e. V. In: Die Goldene Mark, Mecke Druck und Verlag, Duderstadt 2000, S. 7 ff.
Vorsitzender
Gerold Wucherpfennig
Stellvertretende Vorsitzende
Sandra Kästner
Kassenwart
Lothar Klingebiel
Schriftführer
Herbert Pfeiffer
Beisitzer
Hans-Reinhard Fricke
Dr. Ulrich Hussong
Claudia Nachtwey
Ehrenmitglieder
Helmut Bömeke (1942 – 2024)
Laudatio von Gerold Wucherpfennig
Helmut Mecke
Laudatio von Gerold Wucherpfennig
1 – Name und Sitz
Der Heimatverein Goldene Mark (Untereichsfeld) e.V. ist eine Vereinigung, die sich geschichtlich, volkstümlich und geografisch mit der Kulturlandschaft „Goldene Mark“ identifiziert.
Er hat seinen Sitz in Duderstadt und ist beim Amtsgericht Göttingen in das Vereinsregister unter Nr. VR140120 eingetragen. Der Heimatverein ist Mitglied im Niedersächsischen Heimatbund und im Heimat- und Verkehrsverband Eichsfeld e. V.
2 – Zweck und Ziel des Vereins
Zweck und Ziel des Vereins ist die Förderung von Heimatkunde und Heimatforschung der Kulturlandschaft „Goldene Mark“.
Der Heimatverein „Goldene Mark“ (Untereichsfeld) e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Der Verein erstrebt keinen Gewinn. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Vor allem betrachtet er es als seine Aufgaben:
- in umfassender Weise die Heimatgeschichte zu erforschen, zu erfassen und zu vermitteln,
- wissenschaftliche Arbeiten, die sich mit der Ur- und Frühgeschichte, Geschichte, Kirchengeschichte, Naturkunde, Mundart und Brauchtum des Eichsfeldes befassen, durch Beschaffung von Unterlagen zu unterstützen,
- das heimatgebundene Schrifttum weiterzuentwickeln und durch eine nachhaltige Werbung zu fördern,
- der Verein trägt und fördert in Zusammenarbeit mit dem Verein für Eichsfeldische Heimatkunde (VEH) die Herausgabe des Eichsfeld-Jahrbuches,
- die Heimatvereinsarbeit und Aktivitäten zu unterstützen, z.B. mit Vorträgen, Ausstellungen, Heimattreffen, Heimatabenden, Versammlungen und Wanderungen usw., sowie Studienfahrten durchzuführen und
- das Interesse der Jugend für die Heimat zu wecken.
3 – Mitgliedschaft
Mitglieder können werden natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die dem Ziel und Zweck des Vereins dienen wollen.
Mitglieder werden auf Antrag durch den Vorstand aufgenommen.
Von den Mitgliedern des Vereins werden Beiträge erhoben, die von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.
Die Mitglieder des Vereins beziehen das Eichsfeld-Jahrbuch auf Grund ihrer Beitragszahlung kostenlos.
Zu Ehrenmitgliedern können auf Vorschlag des Vorstandes oder von mindestens 15 Mitgliedern durch Beschluss der Mitgliederversammlung solche Mitglieder ernannt werden, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod (bzw. bei nicht natürlichen Personen durch Auflösung).
Die Mitglieder können ihre Mitgliedschaft bis zum Ende eines Kalenderjahres mit Frist von drei Monaten kündigen.
Über den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Ein vom Ausschluss betroffenes Mitglied hat das Recht des Einspruchs an die nächste Mitgliederversammlung.
Die Mitgliedschaft kann ferner durch den Beschluss des Vorstandes beendet werden, wenn ein Mitglied trotz wiederholter Mahnung mehr als zwei Jahre mit seinem Jahresbeitrag im Rückstand ist.
4 – Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
5 – Die Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Sie wird durch den Vorsitzenden einberufen. Die Mitglieder sind mindestens vierzehn Tage vorher schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen.
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Der Mitgliederversammlung obliegt vor allem:
- die Entgegennahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung,
- die Entgegennahme des Berichtes der Rechnungsprüfer und die Entlastung des Vorstandes,
- die Beschlussfassung über den Jahresetat, die Entscheidung über die Grundlinien und Schwerpunkte der Tätigkeit des Vereins,
- die Wahl der zu wählenden Vorstandsmitglieder,
- die Wahl der Rechnungsprüfer,
- die Satzung und Satzungsänderungen,
- die Aufnahme und der Ausschluss von Mitgliedern,
- die Ernennung von Ehrenmitgliedern und
- die Auflösung des Vereins.
6 – Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Der Vorstand wird für drei Jahre gewählt. Scheidet im Laufe der dreijährigen Amtszeit ein Vorstandsmitglied aus, so wird in der nächsten Mitgliederversammlung eine Ersatzwahl vorge- nommen. Sie gilt für die Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes.
Vorstand im Sinne des § 26 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind der Vorsitzende, sein Stellvertreterund der Kassenwart. Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende allein und der Stellvertreter und der Kassenwart gemeinschaftlich.
Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende des Vereins, im Verhinderungsfall sein Vertreter.
Der Vorstand kann Vereinsmitglieder als Beisitzer für besondere Aufgaben berufen, die ohne Stimmrecht an den Vorstandssitzungen teilnehmen können.
Das Amt des Vereinsvorstands wird grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Die Mitgliederversammlung kann abweichend hiervon beschließen, dass dem Vorstand für seine Vorstandstätigkeit eine angemessene Ehrenamtspauschale gezahlt wird.
7 – Beschlüsse
Beide Organe des Vereins beschließen, soweit nicht durch diese Satzung eine höhere Stimmenzahl vorgesehen ist, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind mit vierzehntägiger Frist in gleicher Weise einzuberufen, wenn 25 % der Mitglieder des Vereins dies beantragen.
Über die Beschlüsse der Organe des Vereins ist ein Protokoll anzufertigen.
8 – Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Der Jahresbeitrag ist im I. Quartal bis zum 30. April fällig.
9 – Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung und zwar mit einer Zweidrittelmehrheit der Stimmen erfolgen und verlangt die Anwesenheit von mindestens zwei Drittel aller Mitglieder.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins, einschließlich der Buch- und sonstigen Archivbestände, an das Heimatmuseum Duderstadt in Trägerschaft der Stadt Duderstadt, das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Besteht dieses bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr, so fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Duderstadt, welche es unmittelbar und ausschließlich für die in § 2 genannten gemeinnützigen Zwecke zu verwenden hat.
Änderungen der Satzung bedürfen einer Mehrheit von mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder in der Mitgliederversammlung.
10 – Schlussbestimmung
Diese geänderte Satzung ist in der Mitgliederversammlung am 28. April 2014 angenommen.
Duderstadt, den 28. April 2014
Anmeldung zur Mitgliedschaft im Heimatverein Goldene Mark (Untereichsfeld) e.V.
Beitrittsformular
Wenn Sie Mitglied im Heimatverein Goldene Mark (Untereichsfeld) e.V. werden möchten, füllen Sie einfach unser Beitrittsformular aus und senden Sie dieses nach Ausdruck an unsere Adresse:
Heimatverein Goldene Mark (Untereichsfeld) e. V.
Zum Sonnenberg 6
37136 Seulingen